als Pioniere und Bewohner

als Freunde

als Gäste

ES GIBT MEHR LEUTE, DIE KAPITULIEREN,
ALS SOLCHE, DIE SCHEITERN. *

 


WIE JEDER EIN GESELLSCHAFTER SEIN KANN

In der Gesellschaft gutrossin kann grundsätzlich jeder einen Anteilschein zeichnen, der sein Geld in den nachhaltigen Aufbau des Kulturerbes und des Kulturbetriebes investieren möchte. Die erworbenen Anteilsscheine sind mittelfristig kündbar, so dass Mitgliedereintritt auch für Kleinanleger interessant sein kann. Anteilsscheine können grundsätzlich an jedes andere Mitglied übertragen werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllten und im Original unterzeichneten Beitrittserklärung sowie der Kopie des Personalausweises bei natürlichen Personen bzw. eines Handelsregister- oder ähnlichen Auszuges bei juristischen Personen. Nach schriftlicher Beitrittsbestätigung durch den Gesellschaftsvorstand ist die Pflichteinlage zzgl. eines 5%igen Agio unmittelbar einzuzahlen.

| BETEILIGUNG

| jeder Anteilsschein ist mit einer Höhe von 1.000 € definiert

| die Höhe der Pflichteinlage (= 1 Pflichtanteil) beträgt derzeit 20.000 €

Die Satzung wird bestimmen, dass die Mitglieder sich mit mehreren Geschäftsanteilen zu beteiligen haben (PFLICHTBETEILIGUNG) Die Pflichtbeteiligung muss für alle Mitglieder gleich sein. Die Satzung kann Sacheinlagen als Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zulassen.

| über den Pflichtanteil hinaus entscheidet jedes Mitglied individuell wie hoch die Beteiligung ausfallen kann. Ob es eine Beteiligung von z.B. 21.000,- € oder 210.000,- € und mehr sein soll, bleibt jedem Mitglied frei. Die Satzung wird einen Höchstsatz an Beteiligung definieren.

| es wird eine hohe Abschreibungsmöglichkeit (ca. 80%) erwartet, so dass die Mitglieder entsprechend ihrer Einlagen prozentuale Denkmal-Afa-Abschreibungsmöglichkeiten erhalten

| gemäß den Einlagen werden die Mitglieder prozentual an späteren Renditen des Vermietungsbetriebes beteiligt

| ein Eintrittsgeld in Höhe von 2.000 € ist als Bestandteil in der Pflichteinlage enthalten, jedoch bei Austritt nicht rückzahlbar. Es wird verwendet für:
* Rechts- und Steuerberatung,
* anfallende Gebühren,
* notwendig einzuholende Planungen und Gutachten
* Marketing | Internetseite | Werbung weiterer Mitglieder
* Ingenieurs-Honorare für Vorplanungen und Projektentwicklung

 

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